4. Verstehen als Akt der Anerkennung der Würde des anderen In seiner Philosophie der persönlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Anerkennung unterscheidet Hegel drei Formen: Die Anerkennung in der Liebe, die Anerkennung in der Ehre und die Anerkennung im Absoluten, d.h. durch die Realisierung des Göttlichen in der Immanenz. Die soziale Genesis der Würde des anderen kommt insbesondere in der Anerkennung der Ehre des anderen in kurzfristigen Verhältnissen des sozialen Austauschs zustande (vgl. Roth 1985). In diesem Anerkennungsakt, der wie die Anerkennung in der Liebe auf die Unendlichkeit des anderen zielt, drückt sich zugleich diese Wahrheit als Schönheit aus, denn das Wahre verfügt auch über eine ihm entsprechende ästhetische Form des Ausdrucks (Hegel 1970, S. 151). Auch wenn wir diesen Gedanken von Hegel nicht völlig folgen können, denn das Wahre hat durchaus auch andere Ausdrucksformen als das Schöne, so liegt ihm doch die tiefe Erkenntnis zugrunde, daß der Akt der Begriffsbildung bei demjenigen, der begreift, emotionale Spuren hinterläßt. Dies gilt auch für den Akt der diagnostischen Begriffsbildung. Aus den Prozessen des Erklärens heraus entwickelt sich der Akt des Verstehens, in welchem das Erklären in eine empathische Berührung durch die Geschichte und Person des anderen umschlägt. Das vorher Unverstandene wird nun Ausdruck einer Geschichte, die auch die meine hätte sein können. Und ich weiß nicht, ob unter vergleichbaren Umständen ich es besser oder schlechter gemacht hätte. Dies ist jener Aspekt, den Hegel vermutlich als Schönheit der Wahrheit vor Augen hat. Aber unsere diagnostischen Geschichten sind keine schönen Geschichten, sie sind vor allem auch Geschichten voller Gewalt und Schmerz, voller Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung, voller Schicksalsschläge und Demütigungen. Und insofern erinnern sie uns an den selbst erfahrenen Schmerz. Wird dieser aber von je mir nicht wahrgenommen, sondern abgewehrt, so verschwindet das Verstehen des je anderen als meinesgleichen. Meine Vernunft verliert ein wesentliches Merkmal, die Ansprechbarkeit des Gemüts (vgl. Hannah Arendt 1970, S. 65). Nicht mehr der oder die andere ist Bezug, ich werde mir selbst zum Bezug. Entweder lande ich in der Sentimentalität des Mitleids, also in einer "Gefühlsperversion", und will am anderen all das gutmachen, was mir selbst nicht gut gemacht wurde. Oder aber ich negiere in einem Akt der Gemütskälte, also einem "pathologischen Phänomen" erneut seine oder ihre Subjektivität, die mich zuvor berührt hat (vgl. ebd.). Wesentliche Momente des Verstehens sind es demnach, diesen Abwehrmechanismen und Verstrickungen nicht zu unterliegen, sondern die Berührung durch die Schönheit des anderen als meinesgleichen ebenso wie den damit verbundenen Schmerz der Wahrnehmung von Gewalt offen zu halten bzw. wieder öffnen zu können (vgl. Jantzen 1999a, 2000 b). Neben diesen beiden wesentlichen Elementen eines demokratischen Verstehensaktes ist es m.E. vor allem der bewußte Verzicht auf die Perspektive, das Wohlergehen des anderen durch einen Akt utopischer Vorwegnahme projektieren zu können. Zum Verstehen gehört ein strikt antiutopischer Gestus, der auf jede künftige Bemächtigung eines anderen verzichtet, während auf der Ebene des Erklärens es durchaus gestattet ist, Möglichkeitsräume zu projektieren (vgl. Jantzen 1999 b). Ob aber ein solcher Möglichkeitsraum je beschritten wird, liegt nicht alleine in meiner Verfügung, sondern bedarf der Anerkennung meiner Interpretation durch den entsprechenden Akt des anderen. Unsere rehistorisierende Spurensuche beginnt, so hatte ich hervorgehoben, mit der Frage, warum jemand, Mann, Frau, Mensch, so ist, wie er oder sie ist. Rehistorisierende Diagnostik rekonstruiert mit den Mitteln des je verfügbaren Erklärungswissens die einzelne Geschichte dort als sinnvoll und systemhaft, wo diese bisher auf Natur und Schicksal, Pathologie und Devianz reduziert wurde. Dies führt darzu, daß erkannt wird, daß diese eine Geschichte von meinesgleichen ist, die auch mir hätte passieren können. Dieser Akt des Erkennens führt einerseits zum Anerkennen, daß es so ist, wie es ist, und anderseits zur Abhängigkeit meiner Erklärungen und meiner Verstehensakte von ihrer Anerkennung durch den oder die andere. Es gibt in diesem Prozeß keinen festen Punkt des abschließend erklärt oder verstanden Habens. Er bleibt immer relational, da der oder die andere unverfügbar bleibt und bleiben muß. Denn jeder Versuch des Verfügens schränkt die Möglichkeit von Erklären und Verstehen massiv ein. Und erst in einem auf Anerkennung fußenden Austausch mit ihm oder ihr kann sich mein Wissen als erklärend und verstehend verifizieren. |
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